Arbeitskampf

Übersichtsblatt - Louísa Wagner

Definition

Der Begriff Arbeitskampf bezeichnet kollektive Maßnahmen von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern zur Durchsetzung von Interessen im Rahmen von Tarifverhandlungen.

Rechtsgrundlage

  • Tarifvertragsgesetz (TVG)
  • Grundgesetz Art. 9 Abs. 3: Koalitionsfreiheit (inkl. Streikrecht)

Formen des Arbeitskampfes

  • Streik (Arbeitnehmer)
  • Aussperrung (Arbeitgeber)

Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Arbeitskampf

  • Muss von einer Gewerkschaft organisiert sein
  • Ziel: Abschluss eines Tarifvertrags
  • Letztes Mittel nach Scheitern der Verhandlungen
  • Friedenspflicht muss abgelaufen sein (während Tariflaufzeit sind Arbeitskämpfe unzulässig)

Beteiligte Akteure

  • Gewerkschaften
  • Arbeitgeberverbände / Arbeitgeber
  • Arbeitsgerichte (bei Streitigkeiten)

Arbeitgeberverbände

Ein Arbeitgeberverband ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern zum Zwecke gemeinsamer Interessenvertretung gegenüber Gewerkschaften und Staat. Sie vertreten ihre Mitglieder in tarif-, sozial-, arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitischen Fragen und sind häufig nach Branchen oder Regionen organisiert.

Wichtige Organisationen:

  • BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) – größter Dachverband
  • Gesamtmetall – vertritt die Metall- und Elektroindustrie
  • AGA Unternehmensverband – vertritt Mittelständler im Groß- und Außenhandel in Norddeutschland

Mitgliedschaftsarten:

  • Tarifbindende Mitgliedschaft: Mitglieder sind an den Flächentarifvertrag gebunden.
  • OT-Mitgliedschaft (“ohne Tarifbindung”): Mitglieder nutzen Leistungen, ohne an Tarifverträge gebunden zu sein.

Gewerkschaften

Gewerkschaften sind unabhängige Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern zur Wahrung und Durchsetzung ihrer Interessen. Sie entstanden im 19. Jahrhundert und sind demokratisch organisiert. Ihre Hauptaufgabe ist der Abschluss von Tarifverträgen zu Themen wie Lohn, Arbeitszeit und Urlaub.

Grundlage ist Artikel 9 Absatz 3 GG (Tarifautonomie). Sie handeln unabhängig vom Staat, Kirchen oder Parteien. Ihre Stärke hängt maßgeblich von der Mitgliederzahl ab. Wichtigstes Druckmittel ist der Streik.

Ablauf eines Arbeitskampfes

  1. Tarifverhandlungen scheitern
  2. Schlichtungsverfahren ggf. eingeleitet
  3. Urabstimmung (mind. 75 % Zustimmung erforderlich)
  4. Streikbeginn
  5. Arbeitgeber können mit Aussperrung reagieren
  6. Einigung über neuen Tarifvertrag